Das Pflücken und Sammeln hat in den Vogesen eine lange Tradition. Die Vorschriften dazu stammen aus dem Eigentumsrecht (Erlaubnis zum Sammeln).
In den Vogesen ist das Sammeln im Wald gemäß dem französischen Forstgesetz auf 5 Liter/Tag begrenzt.
Die Präfekten können für ihr Departement angemessene Mengenbegrenzungen festlegen. Einige Gemeinden bestimmen Bedingungen (Sammeln als Familie, Mengen, Benutzung von Beerenkämmen) und Termine für das Sammeln.
In bestimmten Schutzgebieten kann zur Bewahrung der Ruhe für die freilebenden Tiere das Sammeln verboten und bei Verstößen Geldbußen auferlegt werden.