FAQ

Allgemeine Vorschriften

Darf ich mit meinem Haustier wandern?

Allgemein gilt

Die Vorschriften stammen aus dem französischen Landwirtschafts- und Forstgesetz.

Generell ist es verboten, Haustiere frei laufen zu lassen. Ein Hund muss in Hörweite bleiben, so dass er auf Rufen oder andere akustische Signale reagieren kann, sowie in „Sichtweite“, d.h. weniger als 100 Meter von seinem Besitzer oder der für ihn verantwortlichen Person entfernt.

Darüber hinaus ist das Spazierengehen im Wald ohne Leine außer auf Waldwegen zwischen dem 15. April und dem 30. Juni (Brutzeit der Wildtiere) verboten. Freilaufende Hunde können Wildtiere zur Flucht veranlassen und die Nistplätze von Bodenbrütern gefährden.

Die Bürgermeister der Gemeinden können auch spezifische Anordnungen treffen, um das Freilaufen von Haustieren zu verhindern. Bitte konsultieren Sie die Gemeinderatsbeschlüsse der Gemeinden, deren Vorschriften Sie interessieren.

Innerhalb der Naturschutzgebiete

Die Vorschriften über die Anwesenheit von Hunden in den verschiedenen Naturschutzgebieten des Naturparks variieren je nach Naturschutzgebiet. Sie finden die verschiedenen Vorschriften HIER.

Die Vorschriften werden in den verschiedenen Naturschutzgebieten auch auf Hinweistafeln bekannt gemacht.

Achtung, in manchen Naturschutzgebieten sind selbst an der Leine gehaltene Hunde verboten.

Wo darf ich im Naturpark zelten oder biwakieren?

Allgemein gilt

Es ist zwischen Biwakieren (leichtes Zeltlager nur für eine Nacht, eine Stunde vor der Dämmerung bis eine Stunde nach dem Morgengrauen) und wildem Zelten (Zeltlager mehrere Tage am selben Ort) zu unterscheiden.

Biwakieren und Übernachten unter freiem Himmel werden außerhalb von Privatgelände oder mit Zustimmung des Eigentümers toleriert. Die Anzahl der Personen oder der Zelte pro Biwak-Standort ist nicht begrenzt. Es muss jedoch unter Beachtung verantwortungsvoller Verhaltensweisen in der Natur geschehen. Es wird jedoch empfohlen, sich im Vorfeld bei den Gemeinden zu erkundigen, ob diese Aktivität durch kommunale Erlasse verboten ist.

In den Vogesen gibt es zahlreiche kostenlose oder kostenpflichtige Übernachtungsmöglichkeiten (bewirtschaftete oder unbewirtschaftete Schutzhütten). Nützliche Links:

Schutzhütten des Club Vosgien

Schutzhütten der Naturfreunde

Schutzhütten des französischen Verbands der Alpen- und Bergvereine

Refuges.info

Massif des Vosges

Innerhalb der Naturschutzgebiete

Innerhalb der Naturschutzgebiete des Naturparks ist das Übernachten in einem Zelt, einem Fahrzeug oder in anderen Unterkünften (einschließlich Waldhütten) verboten.

Bei bestimmten Naturschutzgebieten befinden sich Übernachtungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung.

Die Vorschriften für die verschiedenen Naturschutzgebiete des Parks sind HIER einsehbar.

Vorschriften über geschützte Naturräume

Gibt es Geldbußen für Verstöße?

Innerhalb der Naturschutzgebiete (Naturreservate, Biotopschutzgebiete, Naturwaldreservate) werden jegliche Verstöße gegen die Vorschriften geahndet.

Wo kann ich die Vorschriften über die Naturschutzgebiete im Park finden?

Die Vorschriften über die Naturschutzgebiete im Naturpark können auf der Website Quiétude attitude oder auf der Website der Naturreservate des Naturparks eingesehen werden.

Die Vorschriften werden in den verschiedenen Naturschutzgebieten auch auf Hinweistafeln bekannt gemacht.

Vorschriften über Waldgebiete

Darf ich Feuer machen?

Allgemein gilt

Die Vorschriften stammen aus dem französischen Forstgesetz.

So ist das Feuermachen auf dem Grundstück und bis zu einer Entfernung von 200 Metern vom Wald das ganze Jahr hindurch für jeden außer dem Grundstückseigentümer verboten.

Die Verwendung eines Campingkochers ist jedoch zulässig.

Innerhalb der Naturschutzgebiete

Es ist verboten, außerhalb der Feuerstellen und Kochgelegenheiten in Waldhütten Feuer zu machen.

Vorschriften über das Pflücken und Sammeln

Darf ich Arnika pflücken? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Das Sammeln wild wachsender Pflanzen und Früchten unterliegt insbesondere dem französischen Zivilrecht, nach dem das Sammeln auf fremden Grundstücken verboten ist. Ein Stück Land, eine Wiese oder ein Wald gehört immer jemandem, es befindet sich in privatem, kommunalem oder staatlichem Besitz. Ebenso wie Pilze oder Heidelbeeren darf Arnika ohne die Genehmigung des Besitzers nicht gesammelt werden.

In der Praxis wird die Wildsammlung außerhalb geschützter Gebiete und in „angemessenen“ Mengen in der Regel geduldet.

Allerdings unterliegt Arnika im Departement Hautes-Vosges einer speziellen Verordnung über das Sammeln, da es sich hier um das größte professionelle Sammelgebiet Frankreichs bzw. Europas handelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist vorgesehen, dass Menschen, die Arnika für den Eigengebrauch pflücken möchten, bei den Eigentümergemeinden einen Berechtigungsausweis beantragen können. Im Falle einer Kontrolle lässt sich so das ordnungsgemäße Einhalten der Vorschriften nachweisen und eine mögliche Verwarnung vermeiden.

Angesichts der gering ausgefallenen Arnikablüte im Jahr 2020, insbesondere infolge der langen Frühlingstrockenheit, ist es jedoch nicht sinnvoll, die wenigen vorhandenen Blüten zu pflücken. Eine Schonung der Blüten ermöglicht die Bestäubung und die Fortpflanzung und trägt so zum Fortbestand der Art bei.

Welche Vorschriften gelten für das Sammeln von Heidelbeeren?

Das Pflücken und Sammeln hat in den Vogesen eine lange Tradition. Die Vorschriften dazu stammen aus dem Eigentumsrecht (Erlaubnis zum Sammeln).

In den Vogesen ist das Sammeln im Wald gemäß dem französischen Forstgesetz auf 5 Liter/Tag begrenzt.

Die Präfekten können für ihr Departement angemessene Mengenbegrenzungen festlegen. Einige Gemeinden bestimmen Bedingungen (Sammeln als Familie, Mengen, Benutzung von Beerenkämmen) und Termine für das Sammeln.

In bestimmten Schutzgebieten kann zur Bewahrung der Ruhe für die freilebenden Tiere das Sammeln verboten und bei Verstößen Geldbußen auferlegt werden.

Wildruhezonen

Sind die Wildruhezonen vor Ort gekennzeichnet?

Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten sind Wildruhezonen bisher nicht vor Ort ausgewiesen. Sie sind nur im Kartenportal „Quiétude attitude“ verzeichnet.

Mittelfristig ist jedoch vorgesehen, in den sensibelsten Gebieten eine Beschilderung einzuführen.

Abfälle im Naturpark

Was mache ich mit meinem Abfall?

Das Deponieren von Abfall ist überall verboten und reglementiert. Auf einigen Parkplätzen stehen Ihnen Mülleimer zur Verfügung. Wenn keine Mülleimer vorhanden sind, nehmen Sie Ihren Abfall mit nach Hause und entsorgen ihn dort.

Fauna und Flora im Naturpark

An welchen Orten und zu welchen Tageszeiten kann ich am besten Gämsen beobachten?

Seit ihrer Einführung in den 1950er Jahren haben die Gämsen die Höhenlagen im Massiv der Südvogesen besiedelt. Sie können also zufällig, mitten am Tag, unabhängig von der gewählten Strecke auf einer Wanderung beobachtet werden. Allerdings bietet das Hohneck-Massiv eine günstige Umgebung für diese Art, mit Individuen, die an einen hohen Besucherandrang gewöhnt und daher im Allgemeinen weniger scheu sind. Sie können sie tagsüber von den markierten Wanderwegen aus beobachten.

Im Allgemeinen brauchen die wildlebenden Tiere zu den Tageszeiten, in denen sie am aktivsten sind, in der Morgendämmerung und in der Dämmerung, Ruhe. Führen Sie daher Ihre sportlichen Aktivitäten und Ihre Versuche, die Tierwelt zu beobachten, am Besten tagsüber aus.

Gibt es im Naturpark Murmeltiere?

Murmeltiere sind auf dem Gebiet des Naturparks nicht präsent.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts fanden in den Vogesen drei halblegale Einführungsversuche statt. Zwei davon wurden auf dem Gebiet des Naturparks (Hohneck und Grand Ballon) durchgeführt und scheiterten. Dagegen scheint sich die Art seit mehreren Jahren am dritten und letzten Ort der Aussetzung im Champ-du-Feu-Massiv (67) zu halten.

Gibt es im Vogesenmassiv gefährliche Tiere? Welche? Wo?

In den Vogesen gibt es keine für den Menschen gefährliche Tierarten. Sie können hier in aller Ruhe spazieren gehen.

Obwohl sich einige Menschen über die Präsenz von Wolf und Lynx in den Vogesen Sorgen machen, sind diese beiden Arten für den Menschen durchaus harmlos und gehen ihm so weit wie möglich aus dem Weg.

Obwohl dies aufgrund der sehr geringen Population dieser beiden Arten in den Vogesen sehr ungewöhnlich ist, informieren Sie bitte das Observatorium für wildlebende Karnivoren, falls sie ein Individuum eines dieser Arten beobachtet haben.

Gibt es in den Vogesen Auerhühner?

Das Auerhuhn ist eine geschützte und in den Vogesen vom Aussterben bedrohte Tierart. Im Zeitraum 2010-2015 wurde die Zahl der Auerhühner in den Vogesen auf weniger als 100 geschätzt. Der Bestand hat in den letzten Jahren weiter stark abgenommen. Diese Art ist aus verschiedenen Gründen bedroht: Veränderung und Fragmentierung ihres Lebensraums, Störungen, Klimawandel, Zusammenstoß mit elektrischen Leitungen und Seilbahnen.

Derzeit erfolgt eine Machbarkeitsstudie für eine genetische Verstärkung der Population.

Welche Arten kann ich im Vogesenmassiv beobachten?

Der regionale Naturpark Ballons des Vosges erstreckt sich über eine Fläche von mehr als 2.900 km2. Es besteht aus einem Mosaik natürlicher Lebensräume mit einer vielfältigen Flora und Fauna. Zu seinen bemerkenswerten Naturräumen gehören die Wälder, die 55 % der Fläche des Naturparks ausmachen, die Hochweiden über 1.000 m Höhe, die Moore und Bergseen sowie die Kalkmagerrasen im elsässischen Vogesenvorland.

Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Artenvielfalt des Naturparks ergibt für die Flora 1.379 Arten. Zu den symbolträchtigsten Arten gehören: Arnika, Vogesen-Stiefmütterchen und Alpen-Kuhschelle auf den Hochweiden, Bergaster und Gewöhnliche Kuhschelle auf den Kalkmagerrasen, Rundblättriger Sonnentau und Gewöhnliche Moosbeere auf den Torfmooren, Weißtannen und Heidelbeeren in den Wäldern.

Zu den 610 erfassten Tierarten gehören:

  • 264 Vögel: Feldlerche, Fichtenkreuzschnabel, Tannenhäher, Wasseramsel, Wanderfalke, Wiesenpieper, Schwarzspecht, Braunkehlchen…
  • 125 Schmetterlinge: Baum-Weißling, Braunfleckiger Perlmuttfalter, Mittlerer Perlmuttfalter, Weißbindiger Mohrenfalter, Großer Waldportier…
  • 70 Säugetiere: Gämse, Europäische Wildkatze, Europäischer Biber, Großes Mausohr…
  • 61 Libellen: Torf-Mosaikjungfer, Gemeine Binsenjungfer, Schwarze Heidelibelle…
  • 63 Heuschrecken: Alpine Gebirgsschrecke, Warzenbeißer, Steppen-Sattelschrecke, Zwitscherschrecke…
  • 15 Amphibien: Bergmolch, Feuersalamander, Gelbbauchunke…
  • 12 Reptilien: Waldeidechse, Westliche Smaragdeidechse…

Eine der Hauptaufgaben des regionalen Naturparks besteht darin, die Naturräume seines Territoriums und die wildlebenden Arten, von denen einige besonders empfindlich sind, zu schützen. Einige der oben genannten Arten, vor allem der Flora, sind relativ leicht zu beobachten, sofern man sie während der Blütezeit an geeigneten Standorten sucht. Die Fauna zu beobachten ist dagegen schwieriger, denn es handelt sich um scheue und oft ruhige und unberechenbare Arten. Wappnen Sie sich mit Geduld und gehen Sie mit Fernglas und Bestimmungsbuch auf die Suche.

Wir empfehlen Ihnen, sich an qualifizierte Bergführer zu wenden, die Sie unter Beachtung rücksichtsvollen Verhaltens bei der Erkundung der Natur begleiten. HIER gelangen Sie zu einer Liste von Bergführern, die das Label „Valeurs Parc naturel régional“ besitzen.

Wenn Sie es vorziehen, allein in die Natur zu gehen, laden wir Sie ein, sich auf der Website Quiétude attitude über die Lage der Wildruhezonen sowie die für diese Gebiete geltenden guten Praktiken und Vorschriften zu informieren.

Welche Baumarten kommen im Naturpark vor?

Angesichts der Vielfalt der physischen, ökologischen und klimatischen Bedingungen der Region gibt es im Naturpark zahlreiche Baumarten. Sie spiegeln auch die menschliche Geschichte in der Region wider, die den ursprünglichen Wald verändert hat (Holzgewinnung, Weiden und Wiesen, Jagd).

Im Naturpark gibt es 42 verschiedene Baumarten. Die wichtigsten dem Volumen nach sind: Tanne 30 %, Fichte 29 % (eingeführte Art), Buche 13 %, Eiche 5 % (hauptsächlich Traubeneiche), Douglasie 5 % (eingeführte Art), Ahorn 4 %, Esche 3 % (krankheitsbedingt rückläufig), andere Laubbäume 10 % (Ulme, Linde, Eberesche, Birke, Erle, Walnuss usw.)

Zugänglichkeit

Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Naturpark?
Wo kann ich mein E-Bike aufladen?

Einige Fermes Auberges im Naturpark besitzen Ladestationen für E-Bikes.

Sie finden sie unter folgenden Links: