Darf ich Arnika pflücken? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Das Sammeln wild wachsender Pflanzen und Früchten unterliegt insbesondere dem französischen Zivilrecht, nach dem das Sammeln auf fremden Grundstücken verboten ist. Ein Stück Land, eine Wiese oder ein Wald gehört immer jemandem, es befindet sich in privatem, kommunalem oder staatlichem Besitz. Ebenso wie Pilze oder Heidelbeeren darf Arnika ohne die Genehmigung des Besitzers nicht gesammelt werden.

In der Praxis wird die Wildsammlung außerhalb geschützter Gebiete und in „angemessenen“ Mengen in der Regel geduldet.

Allerdings unterliegt Arnika im Departement Hautes-Vosges einer speziellen Verordnung über das Sammeln, da es sich hier um das größte professionelle Sammelgebiet Frankreichs bzw. Europas handelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist vorgesehen, dass Menschen, die Arnika für den Eigengebrauch pflücken möchten, bei den Eigentümergemeinden einen Berechtigungsausweis beantragen können. Im Falle einer Kontrolle lässt sich so das ordnungsgemäße Einhalten der Vorschriften nachweisen und eine mögliche Verwarnung vermeiden.

Angesichts der gering ausgefallenen Arnikablüte im Jahr 2020, insbesondere infolge der langen Frühlingstrockenheit, ist es jedoch nicht sinnvoll, die wenigen vorhandenen Blüten zu pflücken. Eine Schonung der Blüten ermöglicht die Bestäubung und die Fortpflanzung und trägt so zum Fortbestand der Art bei.