Meine
Aktivität in
aller Ruhe ausüben

Die nachfolgende interaktive Karte ermöglicht eine präzise Lokalisierung der Wildruhezonen, die für die Tierwelt eingerichtet wurden.

Achtung, einige von ihnen unterliegen strengen Regelungen!

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, nehmen Sie diese zur Kenntnis, bevor Sie Ihren Ausflug planen.

Konsultieren Sie auf jeden Fall vor Ort die vorhandene Beschilderung und befolgen Sie die darin enthaltenen Vorschriften.

Karte der empfindliche Gebiete Überschrift

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Schutzgebiete

Das ökologische Netzwerk Natura 2000 zielt darauf ab, seltene oder bedrohte Arten und natürliche Lebensräume in ganz Europa zu erhalten.
Dazu gehören besondere Schutzgebiete (BSG) zur Erhaltung der unter die Vogelschutzrichtlinie fallenden Arten. Sie besteht auch aus besonderen Erhaltungsgebieten (BEG) zur Schutz von Lebensräumen und Arten im Rahmen der Habitatrichtlinie.
Der Naturpark verfügt über 34 Standorte mit einer Fläche von insgesamt 68.872 ha, d.h. 24% seiner Gesamtfläche.

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Natura 2000

Natura 2000

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete

Die Initiative zur Einstufung als Naturschutzgebiet obliegt in Frankreich:

  • dem Staat: Nationale Naturschutzgebiete,
  • oder den Regionen: Regionale Naturschutzgebiete.

Über diese Unterschiede im Verwaltungsstatus hinaus, haben die Naturschutzgebiete dieselben Ziele und Merkmale: ein Gebiet, eine Verordnung und eine Verwaltungsinstanz.
Sie verfolgen drei untrennbare Ziele: Schutz der natürlichen Lebensräume, der Arten und des geologischen Erbes, Verwaltung der Gebiete und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Der Naturpark verfügt über 5 nationale und 5 regionale Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 5.500 ha, oder 1,8% seiner Fläche.

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Biotopschutzzonen werden unter der Aufsicht des Präfekten durch Präfekturverordnung eingerichtet und zielen auf die Erhaltung der Lebensräume von gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten. In der Präfekturverordnung zum Biotopschutz (APPB) sind die Aktivitäten aufgeführt, die zum Schutz der Lebensräume der betroffenen Arten verboten oder reglementiert sind.
15 der 20 auf dem Gebiet des Naturparks eingerichteten Biotopschutzzonen ermöglichen eine Erhöhung der Ruhe in hochsensiblen Gebieten. Sie repräsentieren 6.985 ha, d.h. 2,4% der Fläche des Naturparks.

Biotopschutzzonen

Biotopschutzzonen

Naturwaldreservate

Naturwaldreservate

Naturwaldreservate werden in staatlichen Wäldern unter der Aufsicht der für Landwirtschaft und Ökologie zuständigen Minister durch interministerielle Anordnung ausgewiesen. Es gibt zwei Arten von Naturwaldreservaten: so genannte „segregative“ Schutzgebiete (RBI), in denen die Waldnutzung zur Erhaltung des natürlichen Charakters eines Waldes verboten ist, und so genannte „integrative“ Schutzgebiete (RBDs), in denen waldbauliche Eingriffe erlaubt, aber im Wesentlichen auf den Erhalt der biologischen Vielfalt der Wälder ausgerichtet sind.
Im gesamten Naturpark wurden 15 Naturwaldreservate eingerichtet. In zwei dieser Reservate sind die menschlichen Aktivitäten reglementiert, um die Ruhe der Tierwelt zu erhalten. Sie repräsentieren 4.354 ha, d.h. 1,5% der Fläche des Naturparks.

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Überblick über die Vorschriften zur Einhaltung der Ruhe in den innerhalb des Naturparks gelegenen Naturschutzgebieten

  • Gemeinsame Vorschriften für alle Schutzgebiete:

   

 

  • Spezifische Vorschrift des Standorts in Bezug auf die Ruhe:

Zugang gesperrt
Auf ausgewiesenen Wegen bleiben
Hunde verboten
Hunde an der Leine erlaubt
Zelten verboten
Reglementierte Veranstaltungen
Reglementierter Überflug
Klettern verboten
Naturschutzgebiet
Frankenthal-Missheimle
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Ganzjährig
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Ganzjährig, auch wenn sie an der Leine geführt werden
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Nur auf dem Fernwanderweg GR5
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Ganzjährig, einschließlich Biwak
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Nur Veranstaltungen, die bei Ausweisung des Schutzgebietes bereits existierten.
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Landen und Starten von Luftfahrzeugen verboten
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Ganzjährig, mit Ausnahme der Martinswand
Massif du Ventron
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Vom 15.12. bis 15.06. in der verstärkten Schutzzone Rouge-Rupt
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vom 01.12. bis 30.06.
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Ganzjährig
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Ganzjährig, einschließlich Biwak unabhängig von der Art der Unterkunft (auch Schutzhütten)
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
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Das Überfliegen des Geländes mit einem Luftfahrzeug in einer Flughöhe von unter 300 m ist vom 01.03. bis 31.07 verboten.
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Tourbière de Machais
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Ganzjährig in der Biotopschutzzone des Schutzgebiets
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vom 01.12. bis 30.06.
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Ganzjährig, auch wenn sie an der Leine geführt werden
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Ganzjährig
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Ballons comtois
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Ganzjährig in den verstärkten Schutzzonen Bravouse und Rossely
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vom 15.12. bis 14.07.
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Ganzjährig, auch wenn sie an der Leine geführt werden
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Ganzjährig, einschließlich Biwak
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
(siehe nebenstehende .pdf Datei)
Tanet-Gazon-du-Faing
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Ganzjährig in der verstärkten Schutzzone des Schutzgebietes
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Tourbière des Charmes
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Ganzjährig
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Camping ist das ganze Jahr über verboten. Biwakieren nach Zustimmung der Gemeinde und Stellungnahme des Beratungsausschusses gestattet.
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Ausgenommen jährliche Veranstaltung in Thiéfosse und Stadtrundgang
Hautes-chaumes du Rothenbach
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Sammeln von Beeren und Pilzen ausgenommen
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen auf ausgewiesene Wege beschränkt
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Landen und Starten von Luftfahrzeugen verboten
Forêt des volcans de Wegscheid
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Sammeln von Beeren und Pilzen ausgenommen
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen auf ausgewiesene Wege beschränkt
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Landen und Starten von Luftfahrzeugen verboten
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Ganzjährig
Collines de Rouffach
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Landen und Starten von Luftfahrzeugen verboten
Tourbière de la Grande Pile
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen auf ausgewiesene Wege beschränkt
Biotopschutzzone
Felswand am Ballon d‘Alsace
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vom 15.02. bis 15.06.
Der Louschbach
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen verboten vom 01.12. bis 30.06.
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Das Überfliegen des Geländes mit einem Luftfahrzeug in einer Flughöhe von unter 300 m ist verboten.
Langenfeldkopf-Klintzkopf
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen verboten vom 01.12. bis 30.06.
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Das Überfliegen des Geländes mit einem Luftfahrzeug in einer Flughöhe von unter 300 m ist verboten.
Drumont - Tête de Fellering
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vom 15.12. bis 15.07.
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen nur mit Genehmigung des Präfekten
Neufs-Bois
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vom 15.12. bis 15.07.
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen nur mit Genehmigung des Präfekten
Ronde-Tête, Bramont
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vom 15.12. bis 15.07.
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen nur mit Genehmigung des Präfekten
Carrières de l'Ostbourg
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vom 02.02. bis 20.07.
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vom 02.02. bis 20.07.
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Hängegleiter vom 02.02. bis 20.07. verboten
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vom 02.02. bis 20.07.
Carrière de Voegtlinshoffen
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vom 02.02. bis 20.07.
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vom 02.02. bis 20.07.
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vom 02.02. bis 20.07.
La Tête des Faux
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen nur mit Genehmigung des Präfekten
Taennchel
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen verboten vom 01.12. bis 30.06.
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Das Überfliegen des Geländes mit einem Luftfahrzeug in einer Flughöhe von unter 300 m ist verboten.
Forêt domaniale de la Haute Meurthe
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vom 15.12. bis 15.07.
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Ganzjährig
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vom 15.12. bis 15.07.
Tourbière de Machais
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Veranstaltungen ganzjährig verboten
Partie sommitale du Grand Ballon
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Neue Veranstaltungen können nach Rücksprache mit dem Beirat auf der Straße zwischen dem Parkplatz am Grand Ballon und dem Gipfel der Diables Bleus organisiert werden.
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Das Überfliegen des Geländes mit einem Luftfahrzeug in einer Flughöhe von unter 300 m ist verboten.
Kastelberg
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Ganzjährig
See d'Urbès
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Ganzjährig in der engeren Schutzzone
Naturwaldreservat
Chaume Charlemagne - Faignes Forie
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Das ganze Jahr über, Sammeln auf der Parzelle 130 ausgenommen
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Ganzjährig
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Deux Lacs
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
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Ganzjährig, mit Ausnahme des Rocher Hans
Guebwiller
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Le Kertoff
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
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Ganzjährig
Straiture
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Longegoutte-Géhant
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vom 01.12. bis 15.07. Das Sammeln von Pilzen und Blaubeeren ist nur vom 16.07. bis 30.11. gestattet.
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Ganzjährig
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Ganzjährig, einschließlich Biwak und Nacht nutzung der Chalets
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Nur Veranstaltungen, die bei Ausweisung des Schutzgebietes bereits existierten.
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der Einsatz von Drohnen ist verbotten
Massifs de la Haute Bers et du Seewand
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Ganzjährig
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Ganzjährig
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Ganzjährig, einschließlich Biwak
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Alle kollektiven Demonstrationen sind verboten
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der Einsatz von Drohnen ist verbotten