Wo darf ich im Naturpark zelten oder biwakieren?

Allgemein gilt

Es ist zwischen Biwakieren (leichtes Zeltlager nur für eine Nacht, eine Stunde vor der Dämmerung bis eine Stunde nach dem Morgengrauen) und wildem Zelten (Zeltlager mehrere Tage am selben Ort) zu unterscheiden.

Biwakieren und Übernachten unter freiem Himmel werden außerhalb von Privatgelände oder mit Zustimmung des Eigentümers toleriert. Die Anzahl der Personen oder der Zelte pro Biwak-Standort ist nicht begrenzt. Es muss jedoch unter Beachtung verantwortungsvoller Verhaltensweisen in der Natur geschehen. Es wird jedoch empfohlen, sich im Vorfeld bei den Gemeinden zu erkundigen, ob diese Aktivität durch kommunale Erlasse verboten ist.

In den Vogesen gibt es zahlreiche kostenlose oder kostenpflichtige Übernachtungsmöglichkeiten (bewirtschaftete oder unbewirtschaftete Schutzhütten). Nützliche Links:

Schutzhütten des Club Vosgien

Schutzhütten der Naturfreunde

Schutzhütten des französischen Verbands der Alpen- und Bergvereine

Refuges.info

Massif des Vosges

Innerhalb der Naturschutzgebiete

Innerhalb der Naturschutzgebiete des Naturparks ist das Übernachten in einem Zelt, einem Fahrzeug oder in anderen Unterkünften (einschließlich Waldhütten) verboten.

Bei bestimmten Naturschutzgebieten befinden sich Übernachtungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung.

Die Vorschriften für die verschiedenen Naturschutzgebiete des Parks sind HIER einsehbar.