Wie wurden sie abgegrenzt? Wie groß ist ihre Fläche?

Die Wildruhezonen wurden im Rahmen von Natura 2000 festgelegt, um die Ruhe der wildlebenden Tiere und insbesondere des Auerhuhns zu bewahren. Die Einteilung in Zonen wurde zwischen 2010 und 2012 mit den lokalen Akteuren (Vertreter der Politik, technische Partner, sozialprofessionelle Akteure) bei der Ausarbeitung der sogenannten Zieldokumente der Sonderschutzzonen (ZPS) in den südlichen (PNR Ballons des Vosges) und zentralen Vogesen auf sektoraler Ebene vorgenommen.

Zu diesen Wildruhezonen kamen 2016 im Rahmen der Revision der Auerhuhn-Richtlinie der französischen Forstverwaltung (Office National des Forêts) mehrere Hundert Hektar Staatsforst außerhalb des Natura-2000-Netzes hinzu. Mittlerweile wurden zugunsten der wildlebenden Fauna 55.000 Hektar Wildruhezonen eingerichtet.