Darf ich mit meinem Haustier wandern?

Allgemein gilt

Die Vorschriften stammen aus dem französischen Landwirtschafts- und Forstgesetz.

Generell ist es verboten, Haustiere frei laufen zu lassen. Ein Hund muss in Hörweite bleiben, so dass er auf Rufen oder andere akustische Signale reagieren kann, sowie in „Sichtweite“, d.h. weniger als 100 Meter von seinem Besitzer oder der für ihn verantwortlichen Person entfernt.

Darüber hinaus ist das Spazierengehen im Wald ohne Leine außer auf Waldwegen zwischen dem 15. April und dem 30. Juni (Brutzeit der Wildtiere) verboten. Freilaufende Hunde können Wildtiere zur Flucht veranlassen und die Nistplätze von Bodenbrütern gefährden.

Die Bürgermeister der Gemeinden können auch spezifische Anordnungen treffen, um das Freilaufen von Haustieren zu verhindern. Bitte konsultieren Sie die Gemeinderatsbeschlüsse der Gemeinden, deren Vorschriften Sie interessieren.

Innerhalb der Naturschutzgebiete

Die Vorschriften über die Anwesenheit von Hunden in den verschiedenen Naturschutzgebieten des Naturparks variieren je nach Naturschutzgebiet. Sie finden die verschiedenen Vorschriften HIER.

Die Vorschriften werden in den verschiedenen Naturschutzgebieten auch auf Hinweistafeln bekannt gemacht.

Achtung, in manchen Naturschutzgebieten sind selbst an der Leine gehaltene Hunde verboten.