Allgemein gilt
Die Vorschriften stammen aus dem französischen Forstgesetz.
So ist das Feuermachen auf dem Grundstück und bis zu einer Entfernung von 200 Metern vom Wald das ganze Jahr hindurch für jeden außer dem Grundstückseigentümer verboten.
Die Verwendung eines Campingkochers ist jedoch zulässig.
Innerhalb der Naturschutzgebiete
Es ist verboten, außerhalb der Feuerstellen und Kochgelegenheiten in Waldhütten Feuer zu machen.